Vertragserrichtung

Ein wesentlicher Aufgabenbereich unserer Kanzlei ist die Errichtung von Verträgen aller Art.
Kaufverträge auch über Liegenschaften, Mietverträge,  Übergabsverträge, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Eheverträge und viele andere mehr werden aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung professionell verfasst und nach den individuellen Bedürfnissen der Klienten  gestaltet. Dazu gehört auch die Eintragung von Gesellschaftsverträgen ins Firmenbuch und die Eintragung von Liegenschaftsverträgen ins Grundbuch.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass alle Vertragsteile die Kanzlei mit der Vertragserrichtung beauftragen. In diesem Fall können von Beginn an alle Vorstellungen der Vertragsteile einfließen. Überdies ist der Anwalt verpflichtet, die Interessen aller Vertragsteile zu wahren.

Ist im Zuge der Vertragserrichtung die Übernahme einer Treuhandschaft durch den Vertragserrichter gewünscht, so unterliegt diese Treuhandschaft der Aufsicht und Revision der Rechtsanwaltskammer.

Errichtete Testamente können zudem beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden, sodass bei einer Verlassenschaftsabwicklung die Existenz eines Testaments sofort erkennbar wird.